Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Hamburg als grüne Stadt am Wasser zu bewahren und zukunftsfähig zu entwickeln ist unsere Aufgabe. Das Themenspektrum ist entsprechend weit gespannt – von Klima und Energie über die Stadtbahn bis zum Sprung über die Elbe.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist zuständig für
- Aufgaben in der Verkehrspolitik und im Verkehrs- und Straßenwesen (Entwicklung von Maßnahmen im Straßen- und Schienenverkehr einschließlich der Auftragsverwaltung für den Bund) sowie für den öffentlichen Personennahverkehr,
- Planung, Entwurf und Durchführung von Neu-, Um-, Ausbau- und Instandsetzungsmaßnahmen an städtischen Hauptverkehrsstraßen und Bundesfernstraßen, für die Unterhaltung, die Instandsetzung und den Betrieb von Brücken, Tunneln und sonstigen Ingenieurbauwerken in der Baulast Hamburgs und des Bundes, für den Betrieb, die Unterhaltung und die Instandsetzung und Erneuerung von Anlagen der öffentlichen Beleuchtung und der Signalsteuerung, für Planung, Bau und Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen und Oberflächengewässern,
- die Wahrnehmung sämtlicher ministeriellen und zentralen Aufgaben im Bereich Bauordnung/Bauaufsicht und im Bereich staatlicher Hochbau, für die Planung, den Entwurf und die Steuerung von Baumaßnahmen im staatlichen Hochbau (Landes- und Bundesbauten),
- die Landesplanung und Raumordnungspolitik Hamburgs, die Regionalplanung und regionale Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, die Bauleitplanung und Landschaftsplanung im gesamtstädtischen Interesse, für städtebauliche und landschaftsplanerische Konzepte und Projekte insbesondere im Rahmen des städtebaulichen Leitprojektes „Sprung über die Elbe“, für die Vorbereitung und Begleitung von EU-Projekten mit Raumbezug,
- das Wohnungswesen und die Wohnungspolitik, die Förderung des Wohnungsbaus, für die ministeriellen Aufgaben der Stadterneuerung und die Bodenordnung.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist ferner zuständig für bzw. koordiniert die staatlichen Aufgaben Hamburgs auf dem Gebiet der Umwelt, hier insbesondere
- die Förderung des Umweltbewusstseins und der nachhaltigen Entwicklung,
- den Schutz und die Bewirtschaftung der Gewässer sowie die Wasserversorgungsplanung,
- die Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens,
- die Altlastenuntersuchung und -sanierung sowie das Recycling von Altlastenverdachtsflächen,
- die Abfallwirtschaftsplanung und abfallrechtliche Genehmigungen,
- die Grünplanung und den Naturschutz,
- die Luft- und Wasserreinhalteplanung sowie entsprechende Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben,
- die Energieversorgungsplanung sowie die Klimaschutz- und Energiepolitik,
- den Fluglärmschutz und die Lärmminderungsplanung.























